Sanierungsgebiet Dürrlewang

Das Soziale-Stadt-Gebiet Dürrlewang (offiziell: Sanierung Vaihingen 3 - Dürrlewang -) wurde am 15. Oktober 2015 vom Gemeinderat förmlich festgelegt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 22. Oktober 2015 wurde der Beschluss des Gemeinderats rechtskräftig. In einem Sanierungsgebiet gelten besondere Regelungen in Bezug auf Bauvorhaben und Baugenehmigungen. Ziel ist die Behebung von Missständen sowie die Umgestaltung des Gebietes zu fördern. Diese besonderen Regelungen sind im Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches festgehalten (§§ 136 ff. Baugesetzbuch, mit den Genehmigungspflichten gemäß § 144 und dem Ausgleichsbetrag gemäß § 154 BauGB). Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich.

Mit dem Beschluss des Gemeinderats vom 25. Oktober 2018 wurde das Sanierungsgebiet erstmals erweitert. Durch Veröffentlich am 15. November 2018 im Amtsblatt der Stadt Stuttgart wurde dieser rechtskräftig. Zum Sanierungsgebiet gehört aktuell die rot umrandete Fläche und blau umrandeten Erweiterungen im Lageplan (siehe unten). Momentan beträgt der Förderrahmen für Projekte und Maßnahmen im Sanierungsgebiet der Sozialen Stadt insgesamt 3,5 Millionen Euro. 60% davon stellt der Bund und das Land, 40% die Stadt. Im weiteren Verlauf der Sanierung sollen weitere Flächen miteinbezogen und der Förderrahmen erhöht werden. 

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Bild: Abgrenzung Sanierungsgebiet Vaihingen 3 -Dürrlewang-